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Ein Fluss als Lebewesen?

Petitionen, wie die zur Einbürgerung der Donau, gehen davon aus, dass Flüsse Lebewesen sind. Das wirft interessante Fragen auf.

Aktuelle Petitionen und Initiativen (Stand 21. Oktober 2026)

Wien – Bürgerin Donau: Petition an den Wiener Klimastadtrat, seit 9. Mai 2026, bisher über 100 Unterschriften. Thema des ersten Teils.

Österreich – Petition 14/PET: »Eigenrechtsfähigkeit der Natur« in der Bundesverfassung, eingebracht am 4. November 2025 von Julia Herr (SPÖ), unterstützt von allen Umweltanwaltschaften. Am 22. Oktober 2026 erneut im Petitionsausschuss.

EU – Europäische Bürgerinitiative »Rights for Nature«: Ökosysteme sollen Rechtspersonen werden, »similar to companies«, nach dem Vorbild des Mar Menor. Unterschriften vom 13. Oktober 2026 bis 13. Oktober 2027, nötig sind eine Million.

Berlin – Rechte der Spree: Petition seit Oktober 2025 für ein gemeinsames Gesetz von Berlin, Brandenburg und Sachsen über Eigenrechte der Spree.

Luzern – Reuss-Initiative: Volksinitiative, die alle öffentlichen Gewässer des Kantons über die Verfassung zu Rechtspersonen machen will, im Jänner 2026 mit über 5.000 Unterschriften eingereicht.
Ein Barsch hält mit menschenähnlichen Händen ein blaues Schild mit dem Logo der Reuss-Initiative und einer Sprechblase »JA« Werbesujet der Reuss-Initiative. Bild: Reuss-Initiative Einige derzeit in Umlauf befindliche Petitionen fordern spezielle Rechte für die Natur, was einige sehr interessante Fragen aufwirft. Im ersten Teil ging es um die Frage, in welchem Zustand Natur als »unversehrt« anzusehen wäre. In diesem Artikel schauen wir uns Begriffe an, die für die Diskussion wesentlich sind: Lebewesen, Biotop, Ökosystem, Biom und Person.

Vorweg Danke für die vielen Rück­meldungen. Sie kamen per Mail, über Signal und im Fediverse. Die angerissenen Themen sind breit gestreut: Wer vertritt die Natur heute schon, und warum funktioniert Naturschutz oft nicht? Warum dauern Verfahren wie jenes um den Lobautunnel so lange, und halten am Ende nichts mehr auf? Und was hat der Rechts­status des Mar Menor in Spanien in der Praxis gebracht? Diese Fragen können hoffentlich in den späteren Teilen geklärt werden. Einen Hinweis greife ich aber gleich auf – der Fluss Whanganui in Neuseeland ist schon eine Rechts­person. Wie es dazu kam, ist wirklich interessant und aufschluss­reich. Doch zunächst klären wir einmal die Begriffe.

Was unterscheidet ein Ökosystem von einem Lebewesen?

Die Argumentations­linie hinter Petitionen wie der zur Ein­bürgerung der Donau lautet: Ein Fluss sei ein Lebewesen, und ein Lebewesen könne eine Person und damit Bürger sein.

Person und Lebewesen sind also Schlüssel­begriffe, gemeinsam mit Biotop, Biom oder Ökosystem. In Biologie und Recht werden diese so verwendet:

  • Lebewesen oder Organismus: ein Einzelwesen aus einer oder vielen Zellen, das Stoff­wechsel betreibt, wächst, auf seine Umgebung reagiert, sein inneres Milieu stabil hält und sich fortpflanzt. Eine allgemein anerkannte Definition von »Leben« gibt es allerdings nicht. Die NASA arbeitet mit der Formel: ein sich selbst erhaltendes chemisches System, das zur Evolution im Sinne Darwins fähig ist. Viren etwa liegen an der Grenze.
  • Biotop: der Lebensraum einer Lebens­gemeinschaft, also ein Ort mit seinen unbelebten Bedingungen wie Wasser, Boden, Licht und Temperatur. Der Begriff ist wertfrei – ein Baggersee ist ebenso ein Biotop wie ein Urwald.
  • Ökosystem: das Biotop zusammen mit der Lebens­gemeinschaft, die es bewohnt, und den Stoff- und Energie­flüssen zwischen beiden. Ein Ökosystem kann ein Tümpel sein, ein Fluss­abschnitt oder ein ganzes Einzugs­gebiet.
  • Biom: ein Groß­lebens­raum der Erde, geprägt von Klima und vorherrschender Vegetation, etwa tropischer Regenwald, Steppe oder Tundra. Ein langer Fluss wie die Donau durchquert mehrere davon.
  • Person: im Recht, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Natürliche Person ist jeder Mensch, und zwar von Geburt an: »Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten.« § 16 ABGB, in der Fassung von 1811. Juristische Personen – Verein, GmbH, Stiftung, Gemeinde – sind dagegen Schöpfungen der Rechts­ordnung. In der Philosophie ist Person seit John Locke ein denkendes Wesen mit Vernunft und Reflexion, das sich über Zeit und Ort hinweg als dasselbe erkennt. John Locke, An Essay Concerning Human Understanding, Buch II, Kapitel 27 (ab der 2. Auflage, 1694): »a thinking intelligent being, that has reason and reflection, and can consider itself as itself, the same thinking thing, in different times and places«.


Ein Fluss ist in seine Umgebung eingebettet und nicht klar abgegrenzt. Er hat keinen abgeschlossenen Stoff­wechsel, keine Fort­pflanzung, keinen Tod im biologischen Sinn. Flüsse sind (Öko-)Systeme, sie sind die zeitweilige Form, die Wasser zwischen Einzugs­gebiet und Mündung annimmt – samt allem, was darin lebt. Wo die Donau anfängt und aufhört, ist nicht so eindeutig, wie viele glauben – gehören die Auwälder dazu? Das Grundwasser? Die Nebenarme (die man erst wieder anbinden müsste)?

Historische Donauquelle – bei Donaueschingen. Hydrologisch entspringt sie jedoch am Beginn des größeren Quellflusses Breg, nahe der Martinskapelle sechs Kilometer nordwestlich von Furtwangen. pan369 Farbfoto: Donauquelle in Donaueschingen von oben, ein rundes Brunnenbecken mit Herbstlaub auf dem Wasser, umgeben von einer Balustrade, davor eine Figurengruppe aus Marmor

Bei der Donau beginnt diese Unschärfe schon bei den Quellen – sie hat mehrere, je nach Sichtweise. Nach wenigen Kilometern wird es noch verwirrender: Bei Immendingen, kurz nach Donau­eschingen, versickert sie im Karst, zeitweise sogar vollständig. Dieses Wasser taucht im Aachtopf wieder auf und fließt über den Bodensee in den Rhein und weiter in die Nordsee. Die Donauversinkung zwischen Immendingen und Möhringen. Dieses Wasser unterquert die Europäische Hauptwasserscheide und tritt rund zwölf Kilometer weiter im Aachtopf wieder aus. Ein Teil der Donau wäre demnach sogar eine »Bürgerin« des Rheins bzw. jener Städte, die vom Rhein durchflossen werden.

Organismen sind klar abgegrenzt, Ökosysteme sind offen

Interessant und aufschluss­reich ist auch die Entwicklung des relativ jungen Begriffs »Ökosystem«. Anfang des 20. Jahrhunderts beschrieb der amerikanische Ökologe Frederic Clements Pflanzen­gesellschaften als Organismen, die wie ein Einzelwesen heranwachsen und reifen. Der Begriff »Ökosystem« entstand als Antwort darauf: 1935 schlug ihn der britische Botaniker Arthur Tansley vor. Er räumte ein, dass Lebens­gemeinschaften Organismen mitunter ähnlich sind. Anders bei Insektenstaaten: Seit William Morton Wheeler 1911 die Ameisenkolonie als Organismus beschrieb, spricht die Biologie dort von Superorganismen. Das Wort Organismus wollte er der »eigentümlich bestimmten, scharf begrenzten und einzigartigen« Organisation des einzelnen Tieres oder der einzelnen Pflanze vorbehalten. Und er hielt fest, dass wir die Grenzen eines Ökosystems selbst ziehen: Wir grenzen solche Systeme gedanklich ab, um sie untersuchen zu können; in Wirklichkeit überlappen sie und greifen ineinander. Diese Abgrenzung sei »teilweise künstlich«, aber anders gehe es nicht. A. G. Tansley, The Use and Abuse of Vegetational Concepts and Terms, Ecology 16, 1935. Im Original: »The isolation is partly artificial, but is the only possible way in which we can proceed.« Für Tansley waren Ökosysteme gerade deshalb die »Grundeinheiten der Natur«, weil sich Lebewesen und unbelebte Umwelt nicht trennen lassen. Ein Ökosystem ist demnach nicht mehr oder weniger als ein Lebewesen, sondern etwas völlig anderes: ein Gefüge aus Lebewesen und ihrer Umwelt, dessen Grenzen vom Betrachter gezogen wurden. Würden wir einem Ökosystem Rechte geben, wären dies die Rechte einer zuvor vom Menschen definierten Entität. Das widerspricht dem Anspruch, »der Natur« ein Recht zu geben. Das Recht bekäme erst wieder eine menschliche Fiktion.

Organismus vs. Superorganismus vs. Ökosystem

Die Biologie kennt nicht nur Organismen, sondern auch Super­organismen. Als Super­organismus beschreibt sie Insekten­staaten, bei denen das einzelne Insekt nicht dauerhaft überlebens­fähig wäre. Gemeint sind vor allem die Staaten von Ameisen, Termiten, Honigbienen und einigen Wespen, in denen die Arbeitsteilung so weit geht, dass das Einzeltier allein nicht lange überlebt. Bei einfacher organisierten Insektengesellschaften spricht man meist nicht davon. Organismen und Super­organismen sind einander relativ ähnlich. Ökosysteme unterscheiden sich aber in vielen Punkten von den beiden:

Organismus Superorganismus Ökosystem
alternative Bezeichnung Lebewesen Supraorganismus –
Beispiel Fischotter Ameisenvolk Donau
Aufbau aus Zellen aus Einzeltieren einer Art aus vielen Arten samt unbelebter Umwelt
Grenze Haut, Zellmembran immanent, Nestgenossen erkennen einander, Fremde werden abgewehrt von außen, dem Betrachter gezogen
Stoffwechsel eigener, in sich geschlossen arbeitsteilig geschlossen, Nahrung wird geteilt offene Stoff- und Energieflüsse
Erbgut ein eigenes Genom Mitglieder eng verwandt viele Arten, kein gemeinsames Erbgut
Wachstum und Entwicklung nach eigenem Bauplan nach artspezifischem Koloniezyklus Abfolge von Zuständen ohne Bauplan, kann von »völlig entgegengesetzten« Anfängen ausgehen (Tansley)
Reaktion auf die Umgebung über Sinnesorgane, Nerven oder Signalstoffe gemeinsam, etwa bei der Verteidigung des Nests, ohne zentrale Steuerung verändert sich bei Störungen, ohne dass das System als Ganzes etwas wahrnimmt
Selbstregulation hält sein inneres Milieu stabil, etwa die Körpertemperatur regelt das Nestklima, etwa die Temperatur Rückkopplungen, die wechselnde Zustände stabilisieren, aber kein fester Sollwert
Fortpflanzung ja ja, als Ganzes: Königinnen gründen neue Kolonien keine
Tod ja ja, die Kolonie stirbt ab kein Tod, nur Wandel
Evolution durch natürliche Auslese ja, über das Individuum ja, auch über die Kolonie als Einheit in der Natur nicht nachgewiesen

Organismus, Superorganismus und Ökosystem im Vergleich


Was den Whanganui von der Donau unterscheidet

Werfen wir einen Blick ins Ausland. Das neu­seeländische Gesetz für den Fluss Whanganui zieht die Grenze großzügig: Rechts­person ist dort nicht der Flusslauf, sondern »ein unteilbares und lebendiges Ganzes« von den Bergen bis zum Meer, samt Neben­flüssen, Seen, Feucht­gebieten und all seinen »physischen und meta­physischen Elementen«. Te Awa Tupua (Whanganui River Claims Settlement) Act 2017, Abschnitte 7 und 12. Umgelegt auf die Donau hieße das: Ein Einzugs­gebiet von gut 800.000 Quadrat­kilometern, das sich zehn Anrainer­staaten mit neun weiteren Staaten teilen, soll in Wien ein­gebürgert werden? Einem dermaßen umfassenden Etwas den Willen dafür zuzuschreiben, setzt allerdings ein erhebliches Ausmaß an meta­physischer Begeisterung voraus.

Dennoch, der Whanganui ist nun einmal eine Rechts­person geworden. Rechtlich ist das Gesetz ein Vergleich, mit dem der Streit, wem das Flussbett gehört, beendet wurde. Wie kam es dazu? Für die am Whanganui lebenden Māori ist er ein Vorfahre. Mensch und Natur haben in ihrer Über­lieferung eine gemeinsame Abstammung. Das Gesetz zitiert den Grundsatz wörtlich: Ko au te Awa, ko te Awa ko au – »Ich bin der Fluss, und der Fluss ist ich.« Te Awa Tupua Act, Abschnitt 13. Dort folgt die Person nicht aus einer Theorie der Lebendig­keit, sondern aus einer tradierten und heute noch gelebten Weltsicht. Und sie war die Lösung eines mehr als hundert­jährigen Streits, wem das Flussbett gehört. Eine solche Begründung lässt sich nicht so einfach importieren.

Kitschalarm – Julia Herr (SPÖ), Initiatorin der Petition »Eigenrechtsfähigkeit der Natur«, vor einer Alpenkulisse mit Bergblumen. Bild: rechte-der-natur.de Porträt von Julia Herr, einer Frau mit langen braunen Haaren und Brille, vor einem abgedunkelten Alpental mit Bergwald und rosa Blüten im Vordergrund, darauf ein grünes Etikett »Initiatorin: Julia Elisabeth Herr, SPÖ«

Wer in Wien von einer »Bürgerin Donau« spricht, übernimmt das Endergebnis einer langen Debatte ohne dessen Geschichte und kulturellen Hintergrund. Ein Vorfahre ist auch kein Bürger und das neu­seeländische Gesetz ergibt für Wien vielleicht nie den Sinn, den es in einem Land mit indigener Bevölkerung entfalten konnte. Für mich klingen solche Vorhaben daher nach Exotismus und natur­romantischer Verzückung – die Sujets der Initiativen kippen auch schnell ins Kitschige. Clement Greenberg (Avant-Garde and Kitsch, 1939): Kitsch übernimmt die Formen einer gereiften Kultur ohne deren Gehalt und liefert die Wirkung ohne die Erfahrung. Das hat sein Gutes, wenn es uns daran erinnert, dass wir Menschen auch Teil der Natur sind. Bevor wir aber deshalb Rechts­begriffe umdeuten, sollten wir sorgfältig abwägen, was wir damit gewinnen und was wir in weiterer Folge riskieren.


Darum geht es im nächsten Teil: Wer spricht für die Donau? Bis dahin freue ich mich weiter über Rück­meldungen – und wer nichts verpassen will, kann sich benachrichtigen lassen.

Quellen

NASA Astrobiology. About Life Detection Behördliche Information. Quelle für die Arbeitsdefinition von Leben als sich selbst erhaltendes chemisches System, das zur Evolution im Sinne Darwins fähig ist. 🌐

Republik Österreich, RIS. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 16 Gesetzestext. Quelle für die Person als Rechtsbegriff: Jeder Mensch ist von Geburt an Person. 🌐

John Locke, 1690 (2. Auflage 1694). An Essay Concerning Human Understanding, Buch II, Kapitel 27 Klassischer Text der Philosophie. Quelle für den Begriff der Person als denkendes, sich seiner selbst bewusstes Wesen. 🌐

Wikipedia. Donauversinkung Enzyklopädie. Quelle für Ort und Verlauf der Versinkung, die zeitweise vollständige Versinkung, den Aachtopf und den Weg des Wassers über Bodensee und Rhein in die Nordsee. 🌐

Frederic E. Clements, Carnegie Institution of Washington, Publication 242, 1916. Plant Succession: An Analysis of the Development of Vegetation Fachbuch, Digitalisat im Internet Archive. Quelle für Clements' Auffassung der Pflanzengesellschaft als Organismus, die wie ein Einzelwesen heranwächst und reift. 🌐

A. G. Tansley, Ecology 16, 1935, S. 284–307. The Use and Abuse of Vegetational Concepts and Terms Fachaufsatz, in dem der Begriff Ökosystem eingeführt wird. Quelle für Tansleys Abgrenzung zu Clements, die Reservierung des Wortes Organismus für Einzelwesen und die gedankliche, teilweise künstliche Abgrenzung von Ökosystemen. Archivierte Fassung. 🌐

William Morton Wheeler, Journal of Morphology 22, 1911, S. 307–325. The ant-colony as an organism Fachaufsatz, Ausgangspunkt des Begriffs Superorganismus für Insektenstaaten. 🌐

Parlament von Neuseeland, 2017. Te Awa Tupua (Whanganui River Claims Settlement) Act 2017 Gesetzestext in der amtlichen Fassung. Quelle für die Definition des Flusses als unteilbares und lebendiges Ganzes (Abschnitte 7 und 12), den Grundsatz »Ich bin der Fluss, und der Fluss ist ich« (13), die Rechtsperson (14) und die Vorgeschichte des Streits (69). 🌐

Clement Greenberg, Partisan Review 6, Nr. 5, 1939, S. 34–49. Avant-Garde and Kitsch Essay, Digitalisat des Erstdrucks (Boston University). Quelle für den Kitsch-Begriff in der Sidenote. 🌐

Dieser Artikel ist Teil der
Serie Bürgerin Donau

  • 09.10.2026 Die Bürgerin Donau – eine Verirrung?
    Eine Petition will der Donau als Bürgerin Wiens ein Recht auf ökologische Unversehrtheit geben. Doch welcher Zustand wäre »unversehrt«?
  • 21.10.2026 Ein Fluss als Lebewesen?
    Petitionen, wie die zur Einbürgerung der Donau, gehen davon aus, dass Flüsse Lebewesen sind. Das wirft interessante Fragen auf.

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